ALLTAGSBEGLEITUNG AB PFLEGEGRAD 1
Alltagsbegleitung,
die den Alltag
leichter macht.
Für Sie oder Ihre Angehörigen: Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag für mehr Unterstützung im vertrauten Alltag. Wir lernen Sie persönlich kennen und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Kennenlernen zu Hause. Kostenlos und unverbindlich.

Raum für das,
was Ihnen wichtig ist.
↗
Unterstützung ab Pflegegrad 1
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Kostenloses Kennenlernen
IHR ENTLASTUNGSBETRAG
bis zu
131 €
monatlich ab Pflegegrad 1
bei häuslicher Pflege
Ihr Anspruch.
Mehr Unterstützung im Alltag.
Menschen ab Pflegegrad 1 können bei häuslicher Pflege den Entlastungsbetrag für anerkannte Alltagsbegleitung nutzen. Alltagsnähe unterstützt Sie dabei – persönlich und mit direkter Abrechnung über Ihre Pflegekasse.
Noch nicht genutzt? Ungenutzte Beträge sammeln sich an. Bei einem Anspruch über das ganze Jahr stehen bis zu 1.572 € jährlich zur Verfügung. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
So nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag
Informationen nach § 45b SGB XI · Stand: September 2026

DER ALLTAG IST PERSÖNLICH.
Die Begleitung
sollte es auch sein.
Begleitung, die zu Ihrem Alltag passt.
Jeder Mensch hat eigene Gewohnheiten, Wünsche und Vorstellungen. Deshalb beginnt Alltagsbegleitung bei uns mit Zuhören.
Gemeinsam besprechen wir, was Ihnen wichtig ist und welcher Umfang für Ihre Situation möglich ist. Mit Raum für Ihre Selbstständigkeit.
VOM ERSTEN KONTAKT ZUR BEGLEITUNG
Ein guter Anfang.
In drei Schritten.
01
Rückruf vereinbaren
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten oder rufen Sie direkt an. Für Sie selbst oder Ihre Angehörigen – wir besprechen den ersten Schritt persönlich.
02
Zu Hause kennenlernen
Wir kommen zu einem kostenlosen, unverbindlichen Kennenlernen zu Ihnen. In Ruhe besprechen wir Ihre Wünsche und die Nutzung Ihres Entlastungsbetrags.
03
Begleitung beginnen
Gemeinsam vereinbaren wir Ihre Alltagsbegleitung. Um die direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse kümmern wir uns.

EIN GUTES GEFÜHL. FÜR BEIDE.
Für Sie. Und für die
Menschen, die Ihnen
wichtig sind.
Wenn Sie für Angehörige Unterstützung suchen, zählen deren Wünsche genauso wie Ihre Fragen. Wir nehmen uns Zeit, die Situation gemeinsam zu verstehen.
DIE ARBEITSWEISE VON Alltagsnähe
Aufmerksam zuhören.
Klar miteinander
vereinbaren.
01
Der Mensch gibt die Richtung vor.
Ihre Wünsche und Ihr Alltag sind der Ausgangspunkt unseres Gesprächs.
02
Persönlich abgestimmt.
Wir klären gemeinsam, welche Begleitung möglich ist und zu Ihnen passt.
03
Verständlich vereinbart.
Wir besprechen gemeinsam, wie Sie Ihren Entlastungsbetrag nutzen können und wie Ihre Begleitung beginnt.
GUT ZU WISSEN
Fragen vor dem
ersten Kontakt.
Manches lässt sich schon hier klären.
Für alles Weitere sind wir persönlich da.
Kann ich den Entlastungsbetrag schon mit Pflegegrad 1 nutzen?
Ja. Ab Pflegegrad 1 besteht bei häuslicher Pflege ein Anspruch auf bis zu 131 € monatlich für berechtigte Unterstützungsleistungen. Diesen Entlastungsbetrag können Sie für anerkannte Alltagsbegleitung nutzen. Er ist zweckgebunden und wird nicht als frei verfügbares Geld ausgezahlt.
Was passiert, wenn ich den Betrag noch nicht genutzt habe?
Ungenutzte Monatsbeträge sammeln sich im Kalenderjahr an. Bei ganzjährigem Anspruch sind das bis zu 1.572 €. Nicht verbrauchte Beträge aus einem Kalenderjahr können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Wie viel noch für Sie verfügbar ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Pflegekasse.
Wie läuft die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Alltagsnähe rechnet die vereinbarten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Die nötigen Unterlagen und Ihre Zustimmung besprechen wir beim Kennenlernen. Grundlage ist Ihr noch verfügbarer Entlastungsbetrag. Leistungen darüber hinaus stimmen wir ausdrücklich mit Ihnen ab.
Ist das erste Kennenlernen kostenlos?
Ja. Wir vereinbaren nach dem Rückruf einen persönlichen Termin bei Ihnen zu Hause. Dieses erste Kennenlernen ist kostenlos und unverbindlich. Wir hören zu und besprechen in Ruhe, welche Begleitung zu Ihnen passt.
Kann ich den Kontakt für Angehörige aufnehmen?
Ja. Sie können den Rückruf gerne für eine Person vereinbaren, die Ihnen wichtig ist. Gemeinsam besprechen wir die Situation und beziehen die Wünsche der begleiteten Person ein.
Wie lange und wie häufig findet die Begleitung statt?
Dauer und Häufigkeit richten sich nach Ihrer Situation und werden persönlich vereinbart. Ihre Wünsche und Ihr Alltag geben den Rahmen vor.
Wo ist Alltagsnähe tätig?
Das aktuelle Einsatzgebiet ist Wiesbaden. Ob eine Begleitung an Ihrer Adresse möglich ist, klären wir im persönlichen Gespräch.
DER ERSTE SCHRITT DARF EINFACH SEIN.
Lassen Sie uns
ins Gespräch kommen.
Für Sie selbst oder einen Menschen, der Ihnen wichtig ist.