SO FUNKTIONIERT ES

Ein Gespräch ist
ein guter Anfang.

Sie müssen vor dem ersten Kontakt noch nicht auf alles eine Antwort haben. Wir finden gemeinsam heraus, welche Begleitung zu Ihrem Alltag passt.

01

Rückruf vereinbaren

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten oder rufen Sie direkt an. Für Sie selbst oder Ihre Angehörigen – wir besprechen den ersten Schritt persönlich.

02

Zu Hause kennenlernen

Wir kommen zu einem kostenlosen, unverbindlichen Kennenlernen zu Ihnen. In Ruhe besprechen wir Ihre Wünsche und die Nutzung Ihres Entlastungsbetrags.

03

Begleitung beginnen

Gemeinsam vereinbaren wir Ihre Alltagsbegleitung. Um die direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse kümmern wir uns.

Ihr erster Kontakt ist unverbindlich. Eine Begleitung beginnt erst, wenn der passende Rahmen persönlich abgestimmt ist.

Illustrative Szene: Eine jüngere Begleitperson mit dem Alltagsnähe-Herz auf dem Oberteil hört einer älteren Frau beim Kennenlernen zu Hause zu.

AB PFLEGEGRAD 1 · BEI HÄUSLICHER PFLEGE

Ihr Entlastungsbetrag macht Unterstützung möglich.

Bei häuslicher Pflege haben Menschen ab Pflegegrad 1 Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag im Monat. Er ist für anerkannte Unterstützungsleistungen vorgesehen, zum Beispiel Alltagsbegleitung. Alltagsnähe ist ein anerkanntes Angebot und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Auch angesparte Beträge können Sie nutzen.

Ungenutzte Monatsbeträge bleiben innerhalb des Kalenderjahres verfügbar. Besteht der Anspruch das ganze Jahr, ergibt das bis zu 1.572 €. Nicht verbrauchte Beträge aus einem Jahr lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Bereits genutzte Leistungen werden dabei berücksichtigt.

Wir klären die Abrechnung persönlich.

Beim kostenlosen Kennenlernen besprechen wir Ihre Wünsche und die Nutzung Ihres Entlastungsbetrags. Für die direkte Abrechnung stimmen wir die nötigen Unterlagen und Ihre Zustimmung mit Ihnen ab. Die Begleitung richtet sich nach dem noch verfügbaren Betrag; zusätzliche Leistungen vereinbaren wir nur nach ausdrücklicher Abstimmung.

Grundlage: § 45b SGB XI und Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zu Pflegegrad 1. Stand: September 2026.

Ihr Alltag bestimmt den Rahmen.

Dauer und Häufigkeit legen wir nach persönlicher Vereinbarung fest. Falls sich Ihre Situation verändert, sprechen wir über die möglichen Anpassungen.

DER ERSTE SCHRITT DARF EINFACH SEIN.

Lassen Sie uns
ins Gespräch kommen.

Für Sie selbst oder einen Menschen, der Ihnen wichtig ist.

0176 23605209

Kostenloses Kennenlernen bei Ihnen zu Hause.

AnrufenEntlastungsbetrag nutzen